Corona Leitlinien
Ab dem 02.04.2022 wird die staatliche Corona Verordnung für das Land Baden-Württemberg
grundsätzlich neu gefasst.
Die SV Richtlinien werden auf Basis der neuen Verordnung angepasst.
Grundsätzlich gehen die staatlichen Ordnungen den SV Richtlinien vor, d.h. auch: erlässt der Landoder
der Stadtkreis schärfere Vorschriften gelten diese. Sind die SV Richtlinien enger gefasst gelten
diese!
Ansprechpartner für die Corona-Thematik im SV-Vorstand ist: Markus Siegele, Tel: 0711 54998421 oder per Mail markus.siegele@ sv-web.de
Version 34 gültig ab 02.04.2022 der ausführlichen Corona Richtlinien und Regeln im SV können Sie hier einsehen und herunterladen.